Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB: Websites und Grafiken

von

Katja Arndt

Digital mit Sinn | vakavirtuelleassistentin

Könneritzstraße 38

04229 Leipzig

– im Folgenden: Auftragnehmer –

 

 

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen

1.1 Allgemeines

1.1.1 Der Auftragnehmer bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an.
Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen
zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden.

1.1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern
bzw. Privatpersonen.

1.1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die
ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer
bleibt hierbei vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger
Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht,
sofern für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz
berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente in Text- oder
Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser
weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den
Kunden verwendet werden, erkennt der Auftragnehmer – vorbehaltlich einer
ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

1.2 Mitwirkungspflichten des Kunden

1.2.1 Sofern der Kunde dem Auftragnehmer Texte, Bilder oder sonstige Inhalte
zur Erfüllung der in Auftrag gegeben Leistungen zur Verfügung
stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte
Dritter (z. B. Urheberrechte, Markenrecht etc.) oder sonstige
Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf
hingewiesen, dass der Auftragnehmer von Rechts wegen nicht berechtigt ist,
Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Der
Auftragnehmer ist vor allem nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der
Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst
erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre
Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Der Auftragnehmer wird
insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige
Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur
Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte
Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür
selbst. Sofern Werke abgeändert werden sollen, ist der Auftragnehmer auch
nicht verpflichtet, bereits enthaltene Inhalte zu prüfen und den Kunden auf
eventuelle Verstöße hinzuweisen.

1.2.2 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der
Auftragserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten,
Werke (z. B. die Daten für das Impressum, Grafiken, Logos etc.) und
Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner
dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem
geltenden Recht in Einklang stehen.

1.2.3 Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender
Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur
Erbringung der Agenturleistungen (z. B. Grafiken, Videos) selbst
verantwortlich und stellt diese dem Auftragnehmer rechtzeitig zur
Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er
auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann der Auftragnehmer nach eigener
Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben
Bildmaterial gängiger Anbieter (z. B. Stockfoto-Dienstleister)
verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter
versehen.

1.2.4 Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist,
verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – vom
Auftragnehmer zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung
abzuschließen.

1.2.5 Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von
Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des
Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei
Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift
„Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

1.2.6 Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten aus dieser Ziffer nicht
nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden
Zusatzaufwand (z. B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für
deren Suche) in Rechnung stellen.

 

Teil 2 – Onlineauftritte und Technik

2.1 Webseiten- und Shoperstellung (agil)

2.1.1 Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden,
erfolgt die Erstellung von neuen oder die Erweiterung bestehender
Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend
„Webseitenerstellung“) auf Grundlage agiler Methoden. Die
übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.

2.1.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer
Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden
neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter
Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden.
Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind
Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.1.3 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen
dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu
stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer
möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten
Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos,
Schriften u. Ä. sind vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen vom Kunden
festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Auftragnehmer dar. Der
Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit
Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von
Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen
und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein
Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt
ein Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

2.1.4 Der Kunde kann jederzeit Kundenwünsche einbringen, soweit diese
durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind.
Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags,
wenn beide Vertragsparteien in Textform (z. B. per E-Mail) zustimmen. Im
Übrigen ist der Auftragnehmer nur zur Herstellung der im Vertrag
aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten
Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen
gesondert vereinbart und vergütet werden.

2.1.5 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den
Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

2.1.6 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass
sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des
Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken,
Schriften) und/oder Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in
geeigneter Form zur Verfügung gestellt werden. Für
Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die
durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden
entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei
Hinsicht verantwortlich.

2.1.7 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder
Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten
(z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies
individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die
Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen,
Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht –
vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen
– nicht.

2.1.8 Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für
die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen
Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich
vereinbart wurde.

2.1.9 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den
Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen
rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es
obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden
wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu
informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.1.10 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann
der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die
Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen
Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote
des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine
zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien
vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische
Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der
Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle
Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von
Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

 

2.2 Webseiten- und Shoperstellung (Lasten- und Pflichtenheft)

2.2.1 Sofern zwischen den Vertragsparteien die Erstellung von neuen oder die
Erweiterung bestehender Webseiten/Shops oder Web-/Shopkomponenten (nachfolgend
„Webseitenerstellung“) auf Grundlage eines Lasten- und
Pflichtenhefts vereinbart wurde, erfolgt die Auftragsabwicklung nach
Maßgabe der vorliegenden Ziffer.

2.2.2 Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer
Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z. B. Einbinden
neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter
Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden.
Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind
Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

2.2.3 Maßgeblich für den Umfang der vom Auftragnehmer zu
erbringenden Leistungen sind zum einen individualvertragliche Vereinbarungen
zwischen den Parteien und zum anderen ein vom Kunden erstelltes,
ausführliches Lastenheft, sowie das darauf aufbauende Pflichtenheft. Der
Auftragnehmer wird die im Lastenheft beschriebenen Vorstellungen des Kunden
nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Eignung (mit
Ausnahme der rechtlichen Eignung, insbesondere hinsichtlich der Rechte von
Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit
prüfen. Sollte der Auftragnehmer erkennen, dass sich die im Lastenheft
enthaltenen Vorgaben nicht für die Erstellung einer Webseite eignen, wird
der Auftragnehmer den Kunden unverzüglich darauf hinweisen und einen
entsprechenden Vorschlag für eine Ergänzung und/oder Anpassung des
Lastenhefts unterbreiten. Der Kunde hat zu eventuellen Vorschlägen des
Auftragnehmers hinsichtlich des Lastenhefts innerhalb eines angemessenen
Zeitraums schriftlich oder in Textform Stellung zu nehmen und
schließlich die Inhalte des Lastenhefts gegenüber dem Auftragnehmer
verbindlich schriftlich oder in Textform zu bestätigen. Besteht zwischen
den Parteien hinsichtlich des Lastenhefts Einigkeit, werden dessen Inhalte
Vertragsbestandteil.

2.2.4 Auf Grundlage des Lastenhefts erstellt der Auftragnehmer ein
Pflichtenheft, das primär die fachlich-technische und/oder gestalterische
Umsetzung der im Lastenheft enthaltenen Vorgaben beschreibt. Nach
Fertigstellung legt der Auftragnehmer dem Kunden das Pflichtenheft zur Abnahme
vor. Der Kunde ist berechtigt, das vom Auftragnehmer erstellte Pflichtenheft
zurückzuweisen und Änderungs- bzw. Anpassungswünsche
mitzuteilen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, unter Berücksichtigung
der Wünsche des Kunden, maximal zwei Alternativvorschläge
vorzulegen. Ist der Kunde mit dem letzten Vorschlag des Auftragnehmers
endgültig nicht einverstanden, kann er oder der Auftragnehmer das
Vertragsverhältnis – sofern gesetzlich möglich –
außerordentlich kündigen bzw. vom Vertrag zurücktreten. Die im
Zusammenhang mit dem Lasten- und/oder Pflichtenheft entstandenen Honorare
und/oder Aufwendungen des Auftragnehmers sind vom Kunden in diesem Fall
angemessen zu vergüten bzw. zu ersetzen.

2.2.5 Wird das Pflichtenheft vom Kunden abgenommen, gelten die dort
beschriebenen Leistungen als zwischen den Parteien endgültig vereinbart.
Jegliche Abweichung von den Inhalten des durch den Kunden abgenommenen
Pflichtenhefts bedürfen einer ausdrücklichen Individualvereinbarung
zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer erbringt keine über die im vom
Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen Leistungen hinaus. Ebenso
erbringt der Auftragnehmer grundsätzlich keine Minderleistungen im
Verhältnis zu den im vom Kunden abgenommenen Pflichtenheft beschriebenen
Leistungen. Nach Abnahme des Pflichtenhefts durch den Kunden entwickelt und
programmiert der Auftragnehmer die Webseiten unter Beachtung der vereinbarten
Vorgaben.

2.2.6 Der Auftragnehmer stellt dem Kunden neben dem Pflichtenheft einen Zeit-
und Arbeitsplan zur Verfügung. Die Inhalte und Vorgaben dieses Zeit- und
Arbeitsplans werden Vertragsbestandteil, sofern der Kunde nicht
unverzüglich widerspricht. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem
Kunden die fertige Webseite oder Teile hiervon bis zum im Zeit- und
Arbeitsplan genannten Enddatum auf einem geeigneten Datenträger zu
übergeben und/oder per E-Mail zuzusenden und/oder auf einen vom Kunden
vorgegebenen Server hochzuladen. Die Einzelheiten der Übergabe bzw. des
Uploads der fertigen Webseiten sind im Übrigen Gegenstand
individualvertraglicher Vereinbarungen zwischen den Parteien.

2.2.7 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass
sämtliche vom Kunden zu stellenden und für die Umsetzung des
Projekts erforderlichen Daten (z. B. Texte, Vorlagen, Grafiken) und/oder
Systemumgebungen dem Auftragnehmer rechtzeitig und in geeigneter Form zur
Verfügung gestellt werden. Für Verzögerungen und
Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine
verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der
Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.2.8 Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird der Auftragnehmer den
Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern. Bei Bedarf kann vor der Abnahme
eine Testphase vereinbart werden. Stellt der Kunde vor der Abnahme oder im
Laufe einer vereinbarten Testphase Fehler fest, wird er diese gegenüber
dem Auftragnehmer schriftlich oder in Textform anzeigen. Der Auftragnehmer
wird sich bemühen, die Fehler fachgerecht zu korrigieren. Zu diesem
Zwecke darf der Auftragnehmer vorübergehende Workarounds bereitstellen.

2.2.9 Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung und/oder
Einbindung von Plugins und/oder Tools (z. B. Statistik) oder Zertifikaten
(z. B. SSL/TLS) sind vom Auftragnehmer nur dann geschuldet, soweit dies
individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist. Ein Anspruch auf die
Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen,
Handbüchern und sonstiger Zusatzdokumentation besteht –
vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen
– nicht.

2.2.10 Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für
die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen
Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers).
Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich
vereinbart wurde.

2.2.11 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den
Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen
rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es
obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden
wettbewerbs-, verbraucher- oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu
informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten
Rechtsanwalt prüfen zu lassen.

2.2.12 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann
der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die
Webseiten anbieten. Jedoch ist weder der Auftragnehmer zu einem solchen
Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote
des Auftragnehmers in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind
ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine
zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien
vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische
Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Der
Auftragnehmer haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle
Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von
Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).

 

2.3 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops

2.3.1 Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann
der Auftragnehmer dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf
die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Der
Auftragnehmer kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist
weder der Auftragnehmer zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der
Kunde die weitergehenden Leistungsangebote des Auftragnehmers in Anspruch
nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von
Individualabsprachen.

2.3.2 Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von
Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite
für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version.
Weitergehende Leistungen, wie z. B. regelmäßige Wartungen,
können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.

2.3.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Funktionsstörungen und
Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des
Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im
Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen; die Vorschriften unter
„Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

2.3.4 Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die
technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Der
Auftragnehmer schuldet vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen
insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der
Datenschutzerklärung.

 

Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content

3.1 Gestaltung von Printprodukten

3.1.1 Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von
Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z. B.
Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern,
Roll-Ups, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder
Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge
sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB.

3.1.2 Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen
dem Auftragnehmer und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu
stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage mit einer
möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen.
Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch
Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage beschriebenen
Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf
Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung,
insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,
Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der
aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst
durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

3.1.3 Nach Abschluss des Vertrags werden die Anforderungen des Kunden bei
Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert.
Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern
diese durch den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind.
Sofern erforderlich, besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor
Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des
ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform
(z. B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist der Auftragnehmer nur
zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet.
Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und
vergütet werden.

3.1.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei
Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen
Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen
grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus
weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

3.1.5 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass
der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen
Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn
vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für
Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die
durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden
entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei
Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann
der Auftragnehmer dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in
Rechnung stellen.

3.1.6 Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht
anders zu erwarten, schuldet Auftragnehmer bei der Erstellung von
Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen
nur die Übergabe einer gängigen Druckdatei (z. B. PDF, JPG oder
PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei
(z. B. offene Dateien aus Grafikprogrammen).

 

3.2 Erstellung von Texten / Copywriting

3.2.1 Der Auftragnehmer erstellt für den Kunden u. a. Texte
(z. B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte
etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt.

3.2.2 Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird der
Auftragnehmer diese dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln.
Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei
Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung
oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten
Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der
Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu
tragen.

3.2.3 Sofern der Auftragnehmer mit der Veröffentlichung beauftragt wurde,
erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender
Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt
zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter
Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien
übermittelt werden sollen. Sofern der Kunde die Texte selbst
veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab
abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt
die Veröffentlichung als Abnahme.

3.2.4 Für Fehler, die nach der Freigabe/Abnahme entdeckt werden, haftet
der Auftragnehmer ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften
unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“.

 

3.3 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)

3.3.1 Der Auftragnehmer übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die
Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden
„Designs“).

3.3.2 Hierzu stellt der Kunde beim Auftragnehmer zunächst eine Anfrage
mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten
Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
durch den Auftragnehmer dar. Der Auftragnehmer wird die in der Anfrage
beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf
Vollständigkeit, Eignung (mit Ausnahme der rechtlichen Eignung,
insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit,
Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der
aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst
durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem
Auftragnehmer und dem Kunden zustande.

3.3.3 Voraussetzung für die Tätigkeit des Auftragnehmers ist, dass
der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen
Daten (Farbdefinition etc.) dem Auftragnehmer vor Auftragsbeginn
vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde
dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Auftragnehmer dem Kunden den
hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.

3.3.4 Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden, die einzelnen
Designs betreffend, das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der
Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und
Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung)
nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung
der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann der
Auftragnehmer dem Kunden diese gegen ein zusätzlich zu vereinbarendes
Entgelt erstellen.

3.3.5 Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird der
Auftragnehmer den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden
dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.

3.3.6 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden die für den jeweiligen
Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich
abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich,
örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches
Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos
dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden,
solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei
allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender
Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine
Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer
individualvertraglichen Vereinbarung mit dem Auftragnehmer. Die innerhalb der
Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne
ausdrückliche Einwilligung vom Auftragnehmer durch den Kunden weder im
Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte
weitergegeben werden.

3.3.7 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der
Vergütung auf den Kunden über.

 

Teil 4 – Marketing

4.1 SEO-Marketing

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden u. A. Dienstleistungen im Bereich
SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer
ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach
eigener Erfahrung des Auftragnehmers das Suchmaschinen-Ranking positiv
beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden.
Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611
ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z. B. ein bestimmtes Ranking in der
Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen
nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde.

 

4.2 SEA-Kampagnen

Der Auftragnehmer bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von
SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet der Auftragnehmer
ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl.
werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der
Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um
Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes
Ergebnis (z. B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen
nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Den
Auftragnehmer trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit
von Keywords zu überprüfen. Der Auftragnehmer unterbreitet dem
Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche
Prüfung, insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der
Keywords, obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne. Das für
die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht
die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen;
vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu
tragen.

 

4.3 Schaltung von Werbeanzeigen

4.3.1 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in
Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien
(„Anzeigen“).

4.3.2 Der Auftragnehmer berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine
Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit
aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z. B. Verkaufszahlen, Leads) sind
hierbei nicht geschuldet.

4.3.3 Der Auftragnehmer unterstützt den Kunden auch bei der
Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der
Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.) obliegt
jedoch allein dem Kunden. Der Auftragnehmer wird diese Inhalte, aber auch die
Anzeigen insgesamt, nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit
prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der
Auftragnehmer nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte
der Auftragnehmer in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom
Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht
verstoßen, kann der Auftragnehmer das Einstellen solcher Inhalte bzw.
Erstellen der Anzeigen verweigern.

4.3.4 Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden
hiernach vom Auftragnehmer in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen,
wobei der Auftragnehmer nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und
auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter
„Haftung/Freistellung“ bleiben unberührt.

4.3.5 Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar
beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger
Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom
Kunden zu tragen.

 

Teil 5 – Sonstige Bestimmungen

5.1 Preise und Vergütung

Die Vergütung für die Leistungen des Auftragnehmers ist Gegenstand
einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet
sich grundsätzlich nach dem Angebot.

 

5.2 Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, wird der Auftragnehmer den Kunden
zur Abnahme auffordern. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs.2 S.1 BGB
wird auf 2 Wochen ab Abnahmeaufforderung festgelegt, sofern im Einzelfall
aufgrund besonderer Umstände nicht eine abweichende Abnahmefrist
erforderlich ist, die der Auftragnehmer dem Kunden in diesem Fall gesondert
mitteilen wird. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht
äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt
das Werk als abgenommen.

 

5.3 Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die
Wahl der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftragnehmer. Die
Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche
beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht
für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus
der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch den Auftragnehmer
resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der
Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die
gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.

 

5.4 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

5.4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden – nach vollständiger
Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden
Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches, nicht übertragbares
Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich
vereinbart werden.

5.4.2 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde dem
Auftragnehmer ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der
Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich
darzustellen. Insbesondere ist der Auftragnehmer dazu berechtigt, mit der
Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten
Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber
hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

5.4.3 Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, den eigenen Namen, mit
Verlinkung, in angemessener Weise im Footer und im Impressum der vom
Auftragnehmer erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden
hierfür ein Entgeltanspruch zusteht.

 

5.5 Vertraulichkeit

Der Auftragnehmer wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden
Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich,
Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen,
Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten,
Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche
Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich
geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen
enthalten, streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw.
Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), die
Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben,
aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die
Dauer dieses Vertrages hinaus.

 

5.6 Haftung/Freistellung

5.6.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder
fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes
geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem
Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine
wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem
Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind
Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung
des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig
vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers
ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die
Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und
gesetzlichen Vertreter.

5.6.2 Der Kunde stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter
frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden
gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

5.7 Schlussbestimmungen

5.7.1 Die zwischen dem Auftragnehmer und den Kunden geschlossenen
Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

5.7.2 Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den
Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche
Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

5.7.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich
gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung,
Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder
Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu
ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen
vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der
Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten
Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt.
Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Auftragnehmer
ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung
über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und
die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

AGB: Dienstleistungen als Virtuelle Assistentin

Katja Arndt, Könneritzstraße 38, 04229 Leipzig (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)

 

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern bzw. Privatpersonen.

1.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.4 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.5 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

 

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:

 

Als Virtuelle Assistentin übernehme ich eine langfristige Unterstützung bei den Themen rund um Technik Und Design.

 

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

 

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

 

4. Vergütung

4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

 

5. Haftung / Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

 

6. Vertragsdauer und Kündigung

6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

 

7. Vertraulichkeit und Datenschutz

7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen

8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

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